Wie kann ich einen Antrag auf Förderung stellen?

Den Antrag für die Förderung der Weiterbildung stellt der Praxisinhaber, der die genehmigten Fördermittel als Zuschuss zum Bruttogehalt in voller Höhe an den Arzt in Weiterbildung auszahlt. Der Arbeitgeberanteil der Lohnnebenkosten darf nicht aus den Fördermitteln bestritten werden. Antragsteller kann auch ein Medizinisches Versorgungszentrum sein, bei dem der weiterbildungsbefugte Arzt und der Arzt in Weiterbildung angestellt sind. Der Antrag ist bei der für den Praxisinhaber zuständigen Bezirksgeschäftsstelle der KV Sachsen für das laufende Jahr bis spätestens 15. Dezember zu stellen. Die Antragstellung muss vor der Tätigkeitsaufnahme erfolgen. Bevor eine Förderung beantragt werden kann, muss die Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung von der KV Sachsen genehmigt werden. Voraussetzung dafür ist u. a. die Weiterbildungsbefugnis des weiterbildenden Arztes.

Die Zahlung der Förderung ist abhängig von Mindestweiterbildungszeiten und wird bei Weiterbildung in Teilzeitverhältnissen nur anteilig gewährt. Die bestimmungsgemäße Verwendung der Fördermittel ist gegenüber der KV Sachsen nachzuweisen.

Die Antragsformulare zur Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung und zur Förderung der Weiterbildung finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie unter Fragen zur Förderung.

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