Famulaturförderung

Die KV Sachsen fördert gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen die hausärztliche und fachärztliche Famulatur in der

  • Allgemeinmedizin
  • Kinder- und Jugendmedizin

sowie in folgenden Fachgebieten:

  • Augenheilkunde
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Neurologie
  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie -psychotherapie
  • Urologie
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

Die ausgewählten Fachgebiete werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls neu festgelegt.

Die KV Sachsen fördert die Famulatur mit einmalig 300 Euro bei:

  • Ausübung der hausärztlichen bzw. fachärztlichen Famulatur in einer sächsischen Vertragsarztpraxis in den ländlichen Regionen Sachsens (außerhalb der Städte Leipzig, Dresden und Radebeul)
  • einem Mindestumfang der Famulatur von vier Wochen
Überblick zum Ablauf der Famulaturförderung
  • Pro Kalenderjahr stehen maximal 150 Förderplätze zur Verfügung (100 für hausärztliche, d.h. Allgemeinmedizin sowie Kinder- und Jugendmedizin, 50 für weitere fachärztliche Famulaturen), die nach Antragseingangsdatum vergeben werden.
  • In der Famulaturbörse der KV Sachsen können Sie nach Famulaturstellen bei niedergelassenen Haus- und Fachärzten in Sachsen suchen.
  • Das Formular für die Beantragung der Famulaturförderung reichen Sie zusammen mit einer für den Zeitraum der Famulatur gültigen Immatrikulationsbescheinigung möglichst vor Antritt der Famulatur, jedoch frühestens ab 1. Januar des Jahres, in dem die Famulatur absolviert wird, per Mail oder per Post (KV Sachsen, Landesgeschäftsstelle, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden) bei der KV Sachsen ein.
  • Nachdem Sie Ihre Famulatur abgeschlossen und eine entsprechende Zeugniskopie über Ihre Tätigkeit als Famulant eingereicht haben, überweist Ihnen die KV Sachsen den Förderbetrag.
  • Die Zeugniskopie über die Tätigkeit als Famulant sollte der KV Sachsen spätestens vier Wochen nach Abschluss der Famulatur vorliegen. Im Falle einer späteren Abgabe kann der Förderantrag abgelehnt und der Förderplatz neu vergeben werden.
  • Studierende, die Leistungen von allgemeinmedizinischen Förderprogrammen (z.B. Sächsisches Hausarztstipendium) beziehen, können keine Famulaturförderung erhalten.

Bei Fragen und für weitere Informationen sind wir gerne für Sie da.

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