PJ-Förderung

Die KV Sachsen fördert gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen das Wahltertial Allgemeinmedizin im Praktischen Jahr (PJ).

Die Förderung erhalten

  • Akkreditierte akademische Lehrpraxen der TU Dresden und der Universität Leipzig in Sachsen, die Studierende im Wahltertial Allgemeinmedizin ausbilden sowie
  • Studierende, die das Wahltertial Allgemeinmedizin im PJ in diesen Lehrpraxen absolvieren.
Förderhöhe
  • Akademische Lehrpraxen erhalten nach Abschluss des Wahltertials Allgemeinmedizin eine einmalige Förderung in Höhe von 800 Euro.
  • Die Höhe des Zuschusses für Studierende richtet sich nach der Lage der Lehrpraxis:
    • Monatlich 200 Euro erhalten Studierende, die ihr Wahltertial Allgemeinmedizin in einer akademischen Lehrpraxis in den Städten Leipzig, Dresden oder Radebeul absolvieren.
    • Monatlich 500 Euro erhalten Studierende, die ihr Wahltertial Allgemeinmedizin in einer akademischen Lehrpraxis in Sachsen außerhalb dieser Städte absolvieren
Überblick zum Ablauf der PJ-Förderung
  • Die KV Sachsen erhält auf Grundlage einer Datenaustauschvereinbarung von der TU Dresden und der Universität Leipzig quartalsweise eine Mitteilung darüber, welche Studierenden in welcher Lehrpraxis das Wahltertial Allgemeinmedizin absolvieren.
  • Daraufhin werden der betreuenden Lehrpraxis zu Beginn des Wahltertials die entsprechenden Antragsunterlagen von der KV Sachsen zugeschickt.
  • Diese sind von Praxis und Student gemeinsam auszufüllen und mit einer für den Zeitraum des Wahltertials gültigen Immatrikulationsbescheinigung des Studierenden an die KV Sachsen zurückzusenden.
  • Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen bei der KV Sachsen beginnt die Auszahlung der Förderung an die Studierenden.
  • Nach Beendigung des Wahltertials Allgemeinmedizin hat der Studierende der KV Sachsen innerhalb eines Monats die ausgefüllte und durch die akkreditierte akademische Lehrpraxis unterschriebene Bescheinigung über die regelmäßige und ordnungsgemäße Teilnahme an der Ausbildung im Wahltertial Allgemeinmedizin nach der Approbationsordnung für Ärzte einzureichen. Andernfalls kann die KV Sachsen die gezahlte Förderung zurückfordern.
  • Studierende, die Leistungen von allgemeinmedizinischen Förderprogrammen (z.B. Sächsisches Hausarztstipendium) beziehen, können keine Förderung des Wahltertials erhalten.

Bei Fragen und für weitere Informationen sind wir gerne für Sie da.

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